Informationen zur Weiterbildung
Allgemein
Die Weiterbildung zum geprüften Personalfachkaufmann bzw. zur geprüften Personalfachkauffrau richtet sich an Fachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung im betrieblichen Personal- und Sozialwesen aus den Bereichen Dienstleistung, Handel und Industrie.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung sind die Teilnehmer in der Lage, verantwortungsvolle Funktionen im Personalbereich wahrzunehmen. Sie können qualifiziert beraten und Prozesse begleiten und beherrschen insbesondere die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit. Personalfachkräfte wirken bei Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing mit. Darüber zeichnen sie sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Zudem können Personalfachkräfte die Aufgaben eines Personalreferenten bzw. einer Personalreferentin übernehmen. Aufgrund der umfangreichen Fachkenntnisse wird in vielen Unternehmen im Personalbereich die Weiterbildung zum geprüften Personalfachkaufmann bzw. zur geprüften Personalfachkauffrau mit einem BWL-Studium gleichgestellt.
Die Weiterbildung zum geprüften Personalfachkaufmann bzw. zur geprüften Personalfachkauffrau gilt zunehmend auch als Qualifikationsvoraussetzung für eine Position als Personalbetreuer/in.