Die Aufsteigsfortbildung
Förderung
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzt AFBG, welches oft auch als Meister-BAföG bezeichnet wird, fördert mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und Fachkräften. Auch die Weiterbildung zum geprüften Personalfachkaufmann bzw. zur geprüften Personalfachkauffrau wird gefördert, sofern bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen erfüllt sind.
Werden diese Anforderungen erfüllt ist bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren bis höchstens 10.226 € vorgesehen. Dieser besteht aus einem Förderbetrag in Höhe von 30,5 Prozent der Gebühren und einem zinsgünstigen Bankdarlehen, dessen Tilgung frühestens zwei Jahren nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme beginnt.
 
Weitere Informationen
Meister-BAföG - das Portal für Informationen im Internet